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   BSG, 21.02.1985 - 4 RJ 25/84   

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https://dejure.org/1985,18251
BSG, 21.02.1985 - 4 RJ 25/84 (https://dejure.org/1985,18251)
BSG, Entscheidung vom 21.02.1985 - 4 RJ 25/84 (https://dejure.org/1985,18251)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 25/84 (https://dejure.org/1985,18251)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 21.02.1985 - 4 RJ 25/84
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sollen "Versicherte mit Leitungsfunktionen wie zB die des Meisters und Hilfsmeisters im Arbeitsverhältnis, des Hilfspoliers und bestimmter Vorarbeiter, deren Berufstätigkeit zufolge besonderer geistiger und persönlicher Anforderungen die des Facharbeiters noch deutlich überragt", in einer besonderen Gruppe oberhalb der Facharbeiter zusammengefaßt werden (BSGE H3, 2M3, 246 : SozR aaO Nr. 16); ein solcher Versicherter kann "unter bestimmten Umständen so weit aus dem Kreis der sonstigen Arbeiter herausgehoben sein, daß ihm wegen seiner besonderen Stellung im Betrieb, die zu den besonderen Anforderungen seiner Berufstätigkeit iS des % 12ü6 Abs. 2 Satz 2 RVO gehört, eine Verweisung nur auf Facharbeitertätigkeiten zugemutet werden kann" (BSGE 45, 276, 278 : SozR aaO Nr. 27, stRspr).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 31/92

    Selbstständiger - Berufsunfähigkeit - Unselbstständige Tätigkeit

    Für die Versicherung der Handwerker gelten die Vorschriften des Vierten Buches der RVO entsprechend (so), somit auch diejenigen über die Verweisung, insbesondere § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO (vgl BSG Urteil vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 25/84 - ).

    Ein selbständiger Handwerksmeister kann grundsätzlich auf andere selbständige, aber auch auf unselbständige Tätigkeiten verwiesen werden (st Rspr, vgl zB BSG SozR Nr. 69 zu § 1246 RVO mit eingehender Begründung; Urteil vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 25/84 - ; Verbandskommentar, § 43 SGB VI, RdNr 11).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92

    Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit - Nicht selbstständiger Bäckermeister

    Ein versicherungspflichtig beschäftigter Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, erfüllt nach der Rechtsprechung des BSG die Voraussetzungen für die Einstufung in die höchste Gruppe des Mehrstufenschemas immer (vgl. BSG Urteile vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 25/84 - und vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 145).
  • LSG Hessen, 25.07.2003 - L 13 RJ 1212/99

    Erwerbsminderungsrente für selbständigen Handwerksmeister - Beschäftigung von

    Als entscheidungserheblich wurde dabei die besondere Verantwortung angesehen, die mit der Ausbildung junger Handwerker verbunden ist (BSG vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 25/84).

    Die Beschäftigung und Anleitung von Praktikanten wurde demgegenüber nicht als ausreichend angesehen, um eine Zuordnung zur obersten Gruppe des Mehr-Stufen-Schemas vornehmen zu können (vgl. BSG vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 25/84).

  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 27/94

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Zeitpunkt des Eintritt

    Ein versicherungspflichtig beschäftigter Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, erfüllt nach der Rechtsprechung des BSG die Voraussetzungen für die Einstufung in die höchste Gruppe des Mehrstufenschemas immer (vgl BSG Urteile vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 25/84 - und vom 21. Juli 1978 - 4a RJ 71/86 - <= SozR 2200 § 1246 Nr. 145>).
  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 17/93

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Ein versicherungspflichtig beschäftigter Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, erfüllt nach der Rechtsprechung des BSG die Voraussetzungen für die Einstufung in die höchste Gruppe des Mehrstufenschemas zwar immer (vgl BSG Urteile vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 25/84 - und vom 21. Juli 1978 - 4a RJ 71/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 145).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2006 - L 6 RJ 28/01

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Belegung mit

    Der Kläger ist aufgrund seines Hauptberufes, jedenfalls weil er auch Lehrlinge ausgebildet hat (vgl BSG, Urteil vom 21. Februar 1985- 4 RJ 25/84), innerhalb des Mehrstufenschemas der höchsten Stufe zuzuordnen, was inzwischen auch nicht mehr von der Beklagten in Zweifel gezogen wird und deshalb keiner weiteren Vertiefung bedarf.
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